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   VGH Bayern, 06.02.2012 - 1 ZB 10.1883   

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https://dejure.org/2012,29093
VGH Bayern, 06.02.2012 - 1 ZB 10.1883 (https://dejure.org/2012,29093)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.02.2012 - 1 ZB 10.1883 (https://dejure.org/2012,29093)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - 1 ZB 10.1883 (https://dejure.org/2012,29093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Großflächige Aufschüttung; Sonderbau; Standsicherheit; Gebot der Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 CS 08.2582

    Nachbarstreit; Rücksichtnahme; Standsicherheit

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 1 ZB 10.1883
    Vielmehr hat der Bauherr, auch ohne besondere Anordnung, im Rahmen der von ihm zu beachtenden allgemein anerkannten Regeln der Technik (Art. 3 Abs. 2 Satz 4 BayBO) für die Standsicherheit der baulichen Anlage zu sorgen (vgl. BayVGH vom 14.10.2008 Az. 2 CS 08.2582 ).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 1 ZB 10.1883
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist das Gebot der Rücksichtnahme keine Generalklausel, mit der Beeinträchtigungen aller Art abgewehrt werden können, sondern Bestandteil einzelner gesetzlicher Vorschriften des Baurechts, die seinen Schutzbereich bestimmen (vgl. BVerwG vom 11.1.1999 NVwZ 1999, 879).
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2012 - 1 ZB 10.1883
    Zwar ist das in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB als öffentlicher Belang verankerte Gebot der Rücksichtnahme nicht auf den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschränkt, sondern erfasst auch sonstige nachteilige Auswirkungen eines genehmigten Vorhabens (vgl. BVerwG vom 11.12.2006 NVwZ 2007, 336).
  • VGH Bayern, 28.03.2017 - 15 ZB 16.1306

    Kein Nachbarschutz gegen Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans über die

    Die streitgegenständliche Baugenehmigung trifft daher keine Feststellung, dass die bauliche Anlage die in Art. 3, Art. 10 BayBO enthaltenen Anforderungen erfüllt; eine Rechtsverletzung der Kläger durch die Baugenehmigung scheidet daher unabhängig davon aus, ob die von ihnen geäußerten Bedenken gegen die Standsicherheit zutreffen oder nicht (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2012 - 1 ZB 10.1883 - juris Rn. 2).
  • VG München, 13.03.2012 - M 1 K 11.5084

    Baugenehmigung für Betriebsgebäude im Außenbereich; Wirksamkeit eines

    Mangels eines Verhaltens der Baugenehmigung hierzu kann der Kläger, was etwaige Lichtimmissionen betrifft, jedenfalls im vorliegenden (Dritt-)Anfechtungsverfahren nicht gehört werden (vgl. BayVGH v. 6.2.2012 1 ZB 10.1883 juris Rdnr. 3).
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